Allgemeine Geschäftsbedingungen von monte consult, Kerstin Balogh
1. Allgemeines
Allen Leistungen im Rahmen unserer Veranstaltungen liegen die
nachfolgend definierten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ von monte
consult, des weiteren AGB, zugrunde.
2. Offene Veranstaltungen
Zu den offenen Veranstaltungen zählen Seminare und Coachings, die von
monte consult offen ausgeschrieben sind. Inhalt und Ablauf sind der
jeweiligen Seminarbeschreibung zu entnehmen.
2.1 Anmeldungen
Alle Anmeldungen sind verbindlich und werden in der Reihenfolge ihres
Eingangs bearbeitet. Anmeldungen können schriftlich, per Fax oder per
E-Mail erfolgen. Der Auftraggeber erhält von monte consult umgehend eine
Anmeldebestätigung (Zeitpunkt des Vertragsabschlusses) per E-Mail oder
Fax - auf speziellen Wunsch auch per Post. Die Anmeldedaten werden
ausschließlich für interne Zwecke elektronisch gespeichert und
unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.
2.2 Leistungen
Zu den Leistungen gehört die Durchführung der Veranstaltung laut
Beschreibung, die Verpflegung während der Veranstaltungszeiten und
die Seminarunterlagen. Abweichungen von den in der Seminarbeschreibung
aufgeführten Inhalten und Ablauf, die den Gesamtcharakter der
Veranstaltung nicht verändern, gelten als voll erbrachte Leistung des
Veranstalters.
2.3 Zahlungsbedigungen
Die Veranstaltungsentgelt ist vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin
fällig, bei späterer Anmeldung sofort. Bis zur Zahlung des vollen
Veranstaltungsentgelts besteht kein Anspruch auf den reservierten
Seminarplatz. In diesem Fall kann der vom jeweiligen Teilnehmer
reservierte Platz anderweitig vergeben werden.
2.4 Stornierung
Bei einer schriftlichen Abmeldung bis sechs Wochen vor
Veranstaltungsbeginn erstattet monte consult dem Teilnehmer das volle
Veranstaltungsentgelt, bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn
erstattet monte consult 50% des Honorars. Bei späterer Abmeldung oder
Nichtteilnahme wird das volle Veranstaltungsentgelt fällig. Ein
geeigneter Ersatzteilnehmer kann jedoch gestellt werden.
2.5 Stornierung während des Seminars im Ausnahmefall
Sollte ein Teilnehmer Angst vor Pferden haben und diese wider Erwarten
beim ersten Kontakt mit unseren Pferden nicht überwinden können, hat er
das Recht vom Seminar zurückzutreten. In diesem Fall erhält der
Teilnehmer das bis dahin entrichtete Seminarentgelt abzüglich einer
Bearbeitungsgebühr von € 100,- zurück. Voraussetzung dafür ist jedoch,
dass der Teilnehmer seinen Rücktritt bis unmittelbar nach der ersten
Übung mit den Pferden erklärt. Bei einer später erfolgten
Rücktrittserklärung ist das volle Seminarentgelt vom Teilnehmer zu
entrichten.
2.6 Veranstaltungsausfall
Ist die ordentliche Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer
Gewalt, Erkrankung eines Trainers oder aus anderen triftigen Gründen
gefährdet, behält sich monte consult vor, den Veranstaltungstermin
abzusagen. Gleiches gilt auch bei Nichtzustandekommen der
ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. In diesem Fall bietet monte
consult den Teilnehmern drei Ersatztermine zur Auswahl an oder erstattet
das bereits bezahlte Veranstaltungsentgelt. Weitergehende Ansprüche
wegen eines von monte consult abgesagten Termins sind ausgeschlossen.
Darüber hinaus ist jede Art von Schadensersatz und/oder die
Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden ausgeschlossen.
2.7 Keine Rückvergütung in folgenden Fällen
Im Falle, dass ein Teilnehmer die Leistungen gar nicht oder nur
teilweise in Anspruch nimmt, besteht für den nicht in wahrgenommenen
Anteil kein Anspruch auf Rückvergütung.
3. Firmeninterne Veranstaltungen
Zu den firmeninternen Veranstaltungen zählen alle Seminare,
Veranstaltungen, Events oder Vorträge, die speziell auf die jeweiligen
Belange eines oder mehrere Unternehmen abgestellt sind.
3.1 Angebote
Die Angebotserstellung seitens monte consult erfolgt schriftlich per
E-Mail oder Fax. Durch die Bestätigung des Auftrags durch den
Auftraggeber kommt der Vertrag zwischen Auftraggeber und monte consult
bindend zustande.
3.2 Zahlungsbedingungen
Die Veranstaltungsentgelt ist sechs Wochen vor dem Veranstaltungstermin
fällig, bei späterer Anmeldung sofort.
3.3 Stornierung
Bei einer schriftlichen Abmeldung bis sechs Wochen vor
Veranstaltungsbeginn erstattet monte consult dem Auftraggeber das volle
Veranstaltungsentgelt, bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn
erstattet monte consult 25% des Honorars. Bei späterer Abmeldung oder
nicht in Anspruchnahme der von monte consult gestellten Leistung wird
das volle Veranstaltungsentgelt fällig.
3.4 Veranstaltungsausfall
Ist die ordentliche Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer
Gewalt, Erkrankung eines Trainers oder anderen triftigen Gründen
gefährdet, behält sich monte consult vor, den Veranstaltungstermin
abzusagen. In diesem Fall wird ein Ersatztermin innerhalb der nächsten 6
Monate angeboten oder die Rückerstattung bereits gezahlter
Veranstaltungsentgelte gewährleistet. Darüber hinaus ist jede Art von
Schadensersatz und/oder die Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden
ausgeschlossen.
3.5 Keine Rückvergütung in folgenden Fällen
Im Falle, dass ein Auftraggeber die Leistungen gar nicht oder nur
teilweise in Anspruch nimmt, besteht für den nicht in wahrgenommenen
Anteil kein Anspruch auf Rückvergütung.
4. Haftung
Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. monte
consult haftet für von ihr oder von ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder
grob fahrlässig zu vertretende Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund
– einmalig bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe der bereits gezahlten
Veranstaltungsentgelte. Die Haftung für höhere Gewalt, die
Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden und jede Art von Schadenersatz
ist über die Höhe der bereits gezahlten Veranstaltungsentgelte hinaus
ausgeschlossen.
5. Allgemeine Hinweise
Sollte ein Teil der vorliegenden AGB oder eine Bestimmung darüber hinaus
gehender Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen
Bestimmungen und Vereinbarungen in ihrer Wirksamkeit davon unberührt.
Eine ganz oder teilweise unwirksame oder lückenhafte Bestimmung gilt
vielmehr als durch eine solche Bestimmung ausgefüllt, die der von den
Parteien beabsichtigten Regelung in rechtlich zulässiger Weise
wirtschaftlich am nächsten kommt. Jede von der vorliegenden AGB
abweichende oder auch jegliche sonstige Vereinbarung bedarf für ihre
Gültigkeit der Schriftform. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Gerichtsstand ist Lüneburg.
Gültiger Stand seit: 01.01.2005
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